Das Arbeitszeugnis
Während ein einfaches Arbeitszeugnis lediglich die Art und Dauer
des Dienstverhältnisses bestätigt, enthält ein qualifiziertes Arbeitszeugnis
auch Angaben über das Verhalten und die Leistung des Angestellten.
Ein Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber je nach Beschäftigungs-verhältnis
drei Arten von qualifizierten Arbeitszeugnissen anfordern:
Ein Zwischenzeugnis bzw. ein Vorläufiges Zeugnis ermöglicht es dem Angestellten, sich vor Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses rechtzeitig neu zu bewerben. Die für das Arbeitsamt ausgestellte Arbeits-bescheinigung ist kein Arbeitszeugnis.
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