Beredtes Schweigen
Unter Berücksichtigung des vom Arbeitgeber verlangten verständigen
Wohlwollens ist in der Praxis festzustellen, dass negative Formulierungen
fast nicht vorkommen. Bei Personalfachleuten hat sich eine allgemein anerkannte
Skala von Formulierun-gen entwickelt: Die Beurteilung der Leistung erfolgt
über eine Aufstufung der positiven Bewertung.
Eine einfach positive Bewertung wie "Herr Mustermann erfüllte die Aufgaben
zu unserer Zufriedenheit" wäre demnach keine Empfehlung, solange Adverbien
wie "stets" oder "jederzeit" und Adjektive wie "zur vollen/größten
Zufriedenheit" den positiven Ausdruck nicht deutlich anheben.
War ein Arbeitnehmer laut Zeugnis "stets bemüht, den Anforderungen zu entsprechen",
bedeutet dies letztlich, dass er sie nicht erfüllen konnte. Ein durchschnittlicher
Arbeitnehmer "entspricht den Anforderungen", während eine sehr gute Leistung
bedeuten würde, die Anforderungen zu übertref-fen. Hat der Arbeitnehmer den
Anforderungen nur "in der Regel", "insgesamt" oder "im wesentlichen" entsprochen,
stuft das die Leistung ebenfalls deutlich ab.
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