Beredtes Schweigen

Unter Berücksichtigung des vom Arbeitgeber verlangten verständigen Wohlwollens ist in der Praxis festzustellen, dass negative Formulierungen fast nicht vorkommen. Bei Personalfachleuten hat sich eine allgemein anerkannte Skala von Formulierun-gen entwickelt: Die Beurteilung der Leistung erfolgt über eine Aufstufung der positiven Bewertung.
Eine einfach positive Bewertung wie "Herr Mustermann erfüllte die Aufgaben zu unserer Zufriedenheit" wäre demnach keine Empfehlung, solange Adverbien wie "stets" oder "jederzeit" und Adjektive wie "zur vollen/größten Zufriedenheit" den positiven Ausdruck nicht deutlich anheben.
War ein Arbeitnehmer laut Zeugnis "stets bemüht, den Anforderungen zu entsprechen", bedeutet dies letztlich, dass er sie nicht erfüllen konnte. Ein durchschnittlicher Arbeitnehmer "entspricht den Anforderungen", während eine sehr gute Leistung bedeuten würde, die Anforderungen zu übertref-fen. Hat der Arbeitnehmer den Anforderungen nur "in der Regel", "insgesamt" oder "im wesentlichen" entsprochen, stuft das die Leistung ebenfalls deutlich ab.

Wir erstellen für Sie qualifizierte Arbeitszeugnisse. Hier finden Sie Muster zu Zeugnissen und Beurteilungsformularen.

 

 

 

zurück vor